31.01.2015   

Kriminalität in unserer Gemeinde

Autor: Karl - Heinz Schwoch

Die jüngere Geschichte unseres Dorfes hinterließ uns zwei schwere Straftaten, begangen durch zwei sehr unterschiedliche Straftäter. Die Straftaten waren ebenso unterschiedlich, wie die Männer die sie begangen hatten. Es waren schreckliche Taten gegen das Leben un die Gesundheit.
Die Motive, das Warum war im Mordfall Erich Krüger sehr schwer zu ergründen. Motiv und Erklärungsversuche wurden nicht wirklich gefunden. Des Täters Persönlichkeit, seine Psyche, sein Gesundheitszustand wurden gründlich analysiert. Es ist auch danach noch nicht zu erklären, warum er zu einem Kindermörder wurde. Er tötete einen kleinen etwa 7jährigen Jungen. Seine Eltern hatten nur diesen Jungen.
Die andere schwere Straftat war eine Beziehungsstraftat. Der Täter war langjährig verheiratet und unterhielt eine Liebesbeziehung zu einer schönen, jüngeren Nachbarin. Seine Ehefrau stand dazwischen. Ob sie von dieser Liebesbeziehung wusste ist offen. Da aber die Nachbarschaft davon Kenntnis hatte ist anzunehmen, dass die Ehefrau es auch wusste. Es gibt aber dafür keine Belege.
Der Ehemann hatte über einen sehr langen Zeitraum den Versuch unternommen seine Ehefrau zu vergiften. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass es eher umgekehrt der Fall sein könnte. Zeigt doch die Weltgeschichte, dass die Frauen häufiger zu Giftmörderinnen wurden.

Nun etwas über die Täter.
Was ist über Erich Krüger bekannt?
Sein Spitzname war "Flunker". Wie er dazu gekommen war, ist offen. Erich Krüger wurde ca. 1922-23 geboren. Er hatte noch einen Bruder, der etwas jünger war. Beide lebten bei den Eltern. Der Vater ist 1945 als Volkssturmmann gefallen. Sein Bruder ist nach der Kriegsgefangenschaft aus Altranft verzogen.
Erich war nicht der hellste Junge. Über seine Schulbildung ist nichts bekannt. Ein Schulabschluss der 8. Klasse ist sicher sehr fraglich. Er lernte nach der Schule den Sattlerberuf, auch hier ist nicht bekannt, ob er einen Berufsabschluss erreichte. Über seine weitere berufliche Tätigkeit liegen nur wenige Erkenntnisse vor.
Seit 1946 kannte ich Erich persönlich. Er arbeitete bei meinem Vater in der Landwirtschaft. Er war mittelgroß und von gedungener Statur. Erich war sehr muskulös und hatte kein Gramm Fett am Leibe. Dem Alkohol war er zugetan. Er war auch Raucher. Bis zum Frühjahr 1954 sah ich Erich fast täglich. Danach habe ich Erich Krüger aus den Augen verloren. Ich war nicht mehr in Altranft wohnhaft.
Erich Krüger hatte auf Grund seiner schwachen geistigen Fähigkeiten im 3. Reich keine Chance ein normales Leben zu führen. Er wurde sterilisiert und als schwachsinnig eingestuft. Ob er eine kleine Rente bezog ist nicht bekannt. Er erzählte mir mal, dass er um 1944 eine Arbeitsverpflichtung in die Sprengchemie Hohenwutzen erhalten hat und er täglich in Holzpaninen dort hin lief. Diese Arbeit wollte er auf keinen Fall länger leisten. Er hat sich mit einer Pistole durch die Holzpantinen in den Fuß geschossen. Nach dieser Selbstverstümmelung brauchte er nicht mehr dort zu arbeiten.
Erich nun als Vollidioten zu bezeichnen ist sicher nicht ganz richtig.
Erich Krüger wurde um 1960 zum Kindermörder. Er tötete in Bad Freienwalde einen Jungen. Man ging bei der Persönlichkeitsanalyse von Erich Krüger davon aus, dass er auf Grund seiner vorhandenen psychischen Erkrankung, der eugenischen Maßnahme (Zwangssterilisierung) sein Hirn verkümmerte und es dadurch zu dieser entarteten Tat kam.
Erich Krüger war auf Grund seiner geistigen Behinderung nicht strafmündig. Das Gericht verfügte über eine lebenslange Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.
Etwa Ende der 60er Jahre ist er in dieser Anstalt verstorben.

Was ist über den veruchten Giftmord bekannt?
Aus kriminalistischer Sicht äußerst seltene Straftat die sich über einen langen Zeitraum hinzog. Die Tat ereignete sich um 1972.
Nur über die Hausärztin wurde diese Beziehungstat der Ermittlungsbehörde bekannt. Ihre Patientin - das Opfer - hatte über einen sehr langen Zeitraum immer die gleichen Krankheitssymptome. Sie klagte stets über ständige Übelkeit und eine Reihe anderer Symptome die nach Einweisung in das Krankenhaus und der darauf folgenden Behandlung stets völlig verschwunden waren und sie gesund nach Hause entlassen wurde.
4 mal wiederholte sich diese Prozedur.
Ein Hausbesuch durch die Ärztin gab auch keinen Aufschluss über mögliche Ursachen. Sie war jedoch vom Ehrgeiz gepackt und tat alles Mögliche, die Ursache für die sich wiederholenden Krankheitssymptome zu ergründen. Sie hatte den schwerwiegenden Verdacht, dass eine Vergiftung dafür in Frage kommt. In einem geeigneten Augenblick nahm sie eine Teeprobe und veranlasste eine Laboruntersuchung. Diese Probe enthielt tatsächlich Gift, eindeutige Spuren von Rattengift. Die stets getrunkene Teesorte konnte die Giftstoffe nicht enthalten. Es lag der Verdacht nahe, dass eine Giftbeimischung erfolgt war.
Der Ehemann war auch Hausmann. Er hatte aus dem Krieg eine Nervenentzündung im Bein mitgebracht. Eine Gehbehinderung war entstanden. In den Folgejahren wurde er Teilinvalid.
Wie weit der Ehemann in seiner Zuneigung zu seiner Nachbarin ging, zeigt auch eine solche kleine Episode. Als Hausmann für den Einkauf zuständig, wurde er von den Konsum Verkäuferinnen erwischt als er wiedermal eine Schachtel Konfekt entwendete. Er stand schon längere Zeit unter Verdacht. Ein Hausverbot wurde gegen ihn ausgesprochen. Der Täter war durchschnittlich intelligent. Er war gelernter Elektriker und hatte als Rentner einen Nebenjob bei der Versicherung als Versicherungsvertreter. Die Ehefrau war Vollzeitbeschäftigt. Andere Personen lebten nicht in diesen kleinen Haushalt.
Der Hausärztin kam der furchtbare Verdacht auf, dass nur der Ehemann das Gift in den Tee beimischen konnte. Die Hausärztin plagten starke Gewissensbisse, Schweigepflicht hin oder her. Sie vertraute sich dem Leiter der Kriminalpolizei an. Hier legte sie ihren Verdacht offen. Auf Grund des Anfangsverdachtes einer schweren Straftat gegen Gesundheit und Leben wurde der Ehemann verhaftet. Die Untersuchungsbehörde stufte diese Tatverdächtigung als versuchten Mord ein. Die Mordkommission des Bezirkes Frankfurt (Oder) schickte einen Ermittler nach Bad Freienwalde. In der Befragung und anschließenden Vernehmung wurde deutlich, dass der Ehemann seiner Frau vergifteten Tee vorsetzte und somit dne Tod seiner Frau in Kauf nahm.
Das Vernehmungsprotokoll war gefertigt und vom Täter unterschrieben. Eine fatale Situation entstand. Der Kriminalist bat den Täter, im Warteflur Platz zunehmen. Er ging mit dem Vernehmungsprotokoll zum Leiter der Kriminalpolizei um die weiteren nun notwendigen Schritte abzusprechen. Nach ca. 6 Minuten stellte dieser fest, dass der Täter nicht im Raum war. Es lag nahe, dass er zur Toilette war, dort sah er nach und musste feststellen, dass sich der Täter aus dem Toilettenfenster gestürzt hatte. Es war die 2. Etage des Polizeiamtes. Sofort eingeleitete medizinische Notmaßnahmen konnten den nun Schwerverletzten nichtmehr retten. Er sarb während der Operation im Krankenhaus an seinen Verletzungen in Folge des Fenstersturzes. Der Täter zerstörte sich und seine Familie. Eine Anklage wegen Mordes oder schwerer Körperverletzung gab es durch den Tod des Tatverdächtigen nicht mehr.
Was für eine Strafe hätte der Täter nach der damaligen Rechtssprechung bekommen?
Tatmerkmale für einen Mordversuch waren gegeben. Das waren die Heimmtücke un die gemeingefährlichen Mittel. Die häufigen Giftgaben töteten nicht das Opfer. Ein guter Anwalt hätte auf Körperverletzung plädiert. Hier liegt die zu erwartende Strafe zwischen 2 und 10 Jahren Haft. Es war aber eine klare Vergiftung nach §229 des damaligen Strafgesetzbuches. Hierfür ist eine Strafe von 5 bis 10 Jahren möglich. Das sind nätürlich alles nur Spekulationen. Ein Sprichwort sagt, vor Gericht und auf hoher See ist man stets in Gotteshand. Es kommt nicht allein auf die Höhe der Strafe an, sondern auf ihre Unabwendbarkeit. Der Staat muss auf jede Straftat reagieren. Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte müssen schnellst möglich eine Untersuchung einleiten. Es muss erreicht werden, dass sich Straftäter nicht mit Geld freikaufen können. Oft ist es gerade das Geld weshalb sie angeklagt wurden.

In unserer Gemeinde gab es immer mal den einen und anderen angezeigten Diebstahl und Einbruch. Eingeleitete Ermittlungen und Untersuchungen ergaben, dass die Täter selten Mitbewohner waren. Es lässt sich aber insgesamt feststellen, dass es kein gravierendes Problem mit Staftaten im örtlichen Zusammenleben gab.

Aufgeschrieben vom Ortschronist KH Schwoch im Januar 2015.

 
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